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Gesetzliche Lage
Die gesetzliche Lage in Deutschland


Die Chiropraktik ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich geregelt. Jeder medizinische Arzt (Chirotherapeut) oder Heilpraktiker (Chiropraktiker), der Seminare oder Wochenendkurse für Chiropraktik besucht hat, darf Patienten chiropraktisch behandeln. Ebenfalls führen viele Orthopäden, Osteopathen und Physiotherapeuten chiropraktische Behandlungen durch. Dies ist in den meisten Ländern verboten, wo nur qualifizierte Chiropraktoren solche Behandlungen durchführen dürfen. Nur der Chiropraktor (z.B. Doctor of Chiropractic) praktiziert außerdem nach den strengen Richtlinien für Chiropraktik, die die WHO (Weltgesundheitsorganisation) festgelegt hat. 

Mittlerweile haben viele Patienten bereits die Qualitätsunterschiede erkannt und herkömmliche Praxen verwenden nunmehr Bezeichnungen wie "Amerikanische Chiropraktik", um Patienten anzuziehen, obwohl eine "amerikanische Chiropraktik" in dem Sinne gar nicht existiert. In den USA gibt es nur den "Doctor of Chiropractic", alle Studenten müssen ein Studium absolvieren.

Heilpraktiker

In Deutschland müssen graduierte Chiropraktoren unter dem Heilpraktikergesetz praktizieren. Die Behandlungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH '85) abgerechnet. Eine andere Regelung gibts es bisher leider nicht. Im Regelfall bieten Chiropraktoren KEINE traditionellen Dienste der Heilpraktik an, sondern konzentrieren sich lediglich auf die Chiropraktik. Mittlerweile werden die Hochschulabschlüsse aus dem Ausland hier anerkannt und die Heilpraktikerzulassung (oftmals beschränkt auf Chiropraktik) ohne weitere Prüfung erteilt.

Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für chiropraktische Behandlungen im Regelfall nicht. Allerdings gibt es auch hier durch viele Änderungen, gerade in den letzten Monaten, bereits erste Krankenkassen die Behandlungen zum Teil übernehmen, um Ihren Kunden einen besonderen Service zu bieten. Desweiteren besteht noch die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker, die sich ggf. rentieren könnte. Sie können sich gerne mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen (Nachweise etc. reichen wir gerne ein), ebenfalls können Sie sich bei uns melden, wir haben hier immer wieder Neuigkeiten.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel, sofern man einen Baustein für Heilpraktiker im Vertrag hat. Im Einzelfall kommt es aber immer auf den Vertrag und die Versicherungsgesellschaft an, bisher haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Fragen Sie im Zweifelsfall direkt bei Ihrer Versicherung nach. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH '85).

 

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